Krankenhausrecht

Rechtsbegleitung für stationäre und ambulante Einrichtungen

Das Recht rund um die Aufgaben sozialer Einrichtungen und Krankenhäuser ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Dabei haben wir die vielfältigen Aufgaben von Unternehmen im Blick, die die gesundheitliche Fürsorge zu ihrer Aufgabe gemacht haben und zugleich wirtschaftlich standhalten müssen. Wir kennen die besonderen Probleme von Krankenhäusern und die stationärer und ambulanter sozialer Einrichtungen. Wir sind für Sie da: bei der Unterstützung Ihres Forderungsmanagements, der Durchsetzung von Forderungen gegenüber den Sozialämtern, den Verhandlungen über die Pflegevergütung, beim Erwerb oder Verkauf von Einrichtungen, bei der Gründung von Gesellschaften, der Beantragung von Zulassungen und bei der Entwicklung von Verträgen mit den Pflegekassen, Sozialämtern und Ihren Patienten.

 

Gerne nehmen wir auch Ihre Mitarbeiter mit auf den Weg zu mehr Effizienz und der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten. Rechtsanwältin und Notarin Nicole Stürmann ist auch Fachanwältin für Sozialrecht und kennt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet die besonderen Herausforderungen von Unternehmen, die sich im Bereich der Pflege und Gesundheitsfürsorge engagieren.

 

Eines unserer Spezialgebiete: das Recht rund um die Kinderwunschbehandlungen – für Familien jeder Art ebenso wie für Praxen und Kliniken.