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Ob Freiberufler oder Gewerbebetrieb, jeden Unternehmer und jedes Unternehmen treffen sie, die steuerlichen Pflichten. Zu den steuerlichen Pflichten gehören Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, Erklärungs-, Auskunfts-, Vorlage- und Duldungspflichten sowie die Pflicht zur Einbehaltung und Entrichtung der Steuern. Wir beraten mittelständische Unternehmen und deren Gesellschafter zu Einnahmeüberschussrechnung, Jahresbilanz, Finanz, – Lohn, – und Gehaltsbuchhaltung.
Ebenso stehen wir Privatpersonen zu Fragen zur Vermögens- und Einkommenssteuer und überprüfen der Steuerbescheide des Finanzamts zur Verfügung. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanz-amt, dem Finanzgericht oder auch den (Steuer-) Strafverfolgungsbehörden. Ganz wie es Ihre Situation erfordert. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.